Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nach Leistungskomplexen gegliedert und enthalten z. B. die Grundpflege (LK1 = Leistungskomplex 1). Die Leistungskomplexe können aus mehreren Leistungskomplexen bestehen z. B. LK 23, bestehend aus LK 1, LK 3 und LK 7.
Jeder Leistungskomplex hat eine Nummer und einen festen Preis, so dass Sie genau sehen können, was finanziell auf Sie zukommt und was Sie anhand der Pflegestufe abgedeckt haben. Grundsätzlich sollte man die Leistungen der Pflegeversicherung als Zuschuss zu den Pflegekosten sehen, da in den wenigsten Fällen das Geld der Pflegeversicherung ausreicht, um die anfallenden Kosten für die notwendige Pflege zu bestreiten.
Weitere Leistungen, die in den Leistungskomplexen enthalten sind, ist das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Zubereiten von warmen Mahlzeiten, usw.
Verhinderungs- oder Urlaubspflege wird auf einen Antrag bei der Pflegekasse gewährt, wenn der Patient einen Pflegegrad hat und mindestens 6 Monate lang gepflegt wurde. Sie wird für längstens 28 Tage und bei Stundenweiser Abrufung der Verhinderungspflege bis das Budget aufgebraucht ist (hierbei ohne zeitliche Begrenzung) genehmigt.
Außerdem kann man nach dem Pflegeergänzungsgesetz zusätzliche Betreuungsstunden (speziell für Demenz- und Alzheimer Patienten) durch einen Pflegedienst abrufen. Der hierfür zu Verfügung stehende Betrag richtet sich nach Schweregrad der Erkrankung. Diese Leistung muss auch bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
In einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch informieren wir Sie über weitere Leistungen und deren Kosten.